Das Wort Menschenrechte hat schon eine enorme Bedeutung für sich, das weiß jeder. Aber was verbirgt sich hinter dem Begriff und wer genau kann diese für sich beanspruchen?

Im Allgemeinen werden Menschenrechte als subjektive Rechte verstanden, die jedem einzelnen Menschen zustehen. Es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz der Freiheitssphäre und gleichzeitig wird jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht zugerechnet, um auch den Schutz vor Dritten zu gewähren.

Legitimation der Menschenrechte

Staatlich legitimiert werden die Menschenrechte durch diverse Konventionen und Abkommen zwischen Gruppen von Staaten. Die international maßgebliche Quelle ist die „International Bill of Human Rights“ der Vereinten Nationen. Aus dieser Erklärung entstand der „Internationale Pakte über bürgerlicher und politische Rechte“ und der „Internationale Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, welche für ratifizierenden Staaten rechtlich bindend sind.

Zusätzlich gibt es noch regionale Abkommen. In Europa ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) seit 1953 in Kraft getreten. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Wie kann man sein Recht geltend machen?

Durch diese Vielzahl an Konventionen und Abkommen könnte der Eindruck entstehen, dass es für jeden einzelnen sehr einfach ist, Verstöße gegen etwaige Menschenrechtskonventionen geltend zu machen. Diesem Gedanken ist nicht ganz zu folgen: Lediglich in Europa mit dem Gerichtshof in Straßburg kann jeder, ähnlich der Verfassungsbeschwerde, Verstöße gegen die EMRK geltend machen und sein Recht einklagen.

Bei der praktischen Durchsetzbarkeit der Rechten aus den internationalen Verträgen (inkl. der UN-Pakte) kommt es selten zu einem Erfolg. Zuständig für die Konventionen der UN ist der internationale Gerichtshof in Den Haag, wo nur Staaten als Parteien legitimiert sind. Neben der Parteienproblematik kommt es auch bei der Sanktionierung zu Schwierigkeiten: Der internationale Gerichtshof kann nur Urteile gegen Staaten verhängen, wenn der betreffende Staat darin eingewilligt hat.

Moralisch sehr hohes Gewicht

Auch wenn die Geltendmachung der Ansprüche für den einzelnen Bürger nicht einfach ausgestaltet ist, wiegt das moralische Gewicht der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechten“ der UN sehr schwer. Die festgeschriebenen Grundsätze und die beiden internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte, sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die spezialisierten Konventionen haben den Rang internationaler Abkommen, sind also bindende Rechtsakte. Als solche wurden sie in viele Verfassungen, Verträgen und andere Konventionen aufgenommen.

Als Beispiel dient der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der nun jedem offen steht. Auch wenn es ein „Paradebeispiel“ darstellt, ist grundsätzlich festzustellen, dass den Menschenrechten bei der Gestaltung neuer Gesetze, Bestimmungen und Abkommen großes Gewicht zukommt. Dank der wirtschaftlichen und politischen Globalisierung kann von einer passiven Kontrolle der Staaten untereinander ausgegangen werden, was den Menschenrechten immer höheren Stellenwert einräumt.

Quelle: Juraforum.de-Redaktion